Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand, der Wissenschaftliche Beirat und das Kuratorium. Sämtliche Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus:
- Dem Stiftungsrat gehören Wissenschaftler und Vertreter aus Wirtschaft, Banken und Industrie an, die mit Rat und Tat in besonderer Weise zur Verwirklichung der Stiftungsziele beitragen.
- Aufgabe des Vorstandes ist die Durchführung aller Tätigkeiten, die dem Stiftungszweck dienen:
- Prüfung und Entscheidung der Anträge auf Fördergelder.
- Planung und Durchführung von Benefizveranstaltungen (z. B. Golfturnier).
- Der Wissenschaftliche Beirat ist ein unabhängiges und interdisziplinäres Gremium, das die Stiftung in allen Forschungsfragen berät und zu den einzelnen wissenschaftlichen Vorhaben Empfehlungen abgibt.
- Das Kuratorium besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen und des privaten Lebens. Es berät die Stiftungsorgane in allen dem Stiftungszweck dienenden Fragen sachverständig und fördert den Stiftungszweck. Auf der jährlichen Kuratoriumssitzung werden die geförderten Projekte präsentiert und der Wissenschaftspreis vergeben.


